Die gelbe Karte

Wie erfahren Kinder, Jugendliche und Eltern von der Möglichkeit, sich beraten zu lassen? Durch Werbung, Bekanntmachung und Veröffentlichung.

Sie sehen hier zwei Fassungen einer GELBEN KARTE, die SozialarbeiterInnen im Jugendamt und bei freien Trägern ihren KlientInnen (jedem von ihnen eine eigene) ausgefüllt in die Hand geben können mit der Einladung und dem Angebot sich bei Unzufriedenheit gleich zu äußern oder eben an LOTSE zu wenden. Ähnliche Faltblätter könnten bei Ärzten, in Beratungsstellen ausgelegt werden.{gallery}gelbe-karte{/gallery}

 

Das Angebot der GELBEN KARTE ist die Einladung an die KlientInnen, dass sie für sich selbst sorgen und ihre Rechte einfordern dürfen – und die Mitteilung, dass ich als Profi dies anerkennen werde.

Die Information über mögliche Beschwerdewege bedeutet nicht automatisch, dass diese auch in Anspruch genommen werden: im Gegenteil kann ein faires und offen gelegtes Beschwerdemanagement dafür sorgen, dass frühzeitig Ärger und Unzufriedenheit abgebaut werden können, weil
• die Profis zeigen, dass sie die Eigenständigkeit ihrer KlientInnen respektieren werden,
• das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, frühzeitig angesprochen und beseitigt werden kann.

Im Fall größerer Konflikte steht mit der Beschwerdestelle jemand zur Verfügung, der vermitteln kann.

Für Profis bietet die Gelbe Karte die Chance auf eine größere Zufriedenheit aller und damit zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit auch in schwierigen Situationen und bei Konflikten.

In einem Begleitbrief für Profis zur Gelben Karte haben wir den Umgang mit der Gelben Karte noch einmal erläutert.

 

Download Flyer Gelbe Karte PDF 638 kB 
Download Begleitbrief zur Gelben Karte PDF1.2 MB